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Leistungen der sozialen Teilhabe

Alle Menschen sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können, eigene Entscheidungen treffen, ein Zuhause haben, sich wohl fühlen, arbeiten gehen, Kontakte pflegen und vieles mehr. All dies sind elementare Bedürfnisse, die für Menschen eine zentrale Rolle spielen. Das gilt natürlich auch für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Damit dies möglich wird, bieten die LWL-Wohnverbünde für Menschen mit Einschränkungen Leistungen zur sozialen Teilhabe an. Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Hierzu gehört die Befähigung zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum, oder die dauerhafte Unterstützung dabei.

LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe entscheidet im Gesamtplanverfahren

Ob und welche Leistungen der sozialen Teilhabe ein Mensch mit Beeinträchtigung erhält, wird im sogenannten Gesamtplanverfahren entschieden und festgelegt. Zuständig dafür ist der Träger der Eingliederungshilfe. In Westfalen-Lippe ist dies das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe.

Bedarfsgerechte Lebensräume mit individueller Assistenz, Unterstützung und Versorgung

Die Angebote reichen von individuell bemessenen Assistenzleistungen in der eigenen Wohnung oder in Wohngemeinschaften bis hin zu umfassenden Unterstützungs- und Versorgungsleistungen in besonderen Wohnformen. Der Anspruch des LWL-Wohnverbunds Kreis Steinfurt ist, soweit es geht nach den Wünschen der Menschen Vielfalt zu bieten und bedarfsgerechte Lebensräume zu gestalten.

Unsere Leistungen im LWL-Wohnverbund Kreis Steinfurt: