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Leistungsberechtigte

Die Angebote des LWL-Wohnverbundes Kreis Steinfurt richten sich an Menschen, die Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (zweiter Teil) haben.

Leistungsberechtigt sind Menschen, die aufgrund einer Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX in ihrer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wesentlich eingeschränkt sind oder bei denen eine solche Beeinträchtigung für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten zu erwarten ist.

Eine Behinderung liegt vor, wenn körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren die Teilhabe an der Gesellschaft erschweren oder verhindern.

Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang Leistungen der Eingliederungshilfe gewährt werden, trifft der zuständige Träger der Eingliederungshilfe.

Für den Kreis Steinfurt ist dies meistens das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe.

Unabhängig von der Ursache der Beeinträchtigung stehen im heutigen Eingliederungshilferecht die individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Lebensziele des einzelnen Menschen im Mittelpunkt. Leistungen sollen personenzentriert, bedarfsgerecht und möglichst selbstbestimmt gestaltet werden.

Das Angebot des LWL-Wohnverbundes Kreis Steinfurt richtet sich an Menschen aus dem Kreis Steinfurt mit

  • psychischen Erkrankungen,
  • chronischen Abhängigkeitserkrankungen
  • kognitiven Einschränkungen.

Wir bieten hierfür unterschiedliche Wohn- und Assistenzformen an und begleiten Leistungsberechtigte individuell – im eigenen Wohnraum, in besonderen Wohnformen sowie in weiteren passgenauen Unterstützungsangeboten.