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Wohn- und Betreuungsvertrag

Je nach Wohn- und Unterstützungsform schließen Leistungsberechtigte mit dem LWL-Wohnverbund Kreis Steinfurt unterschiedliche Verträge ab.

Assistenz in eigener Häuslichkeit (AeH)

Wenn Unterstützung in der eigenen Wohnung benötigt wird – zum Beispiel für einige Stunden in der Woche –, wird ein Vertrag über Assistenz und Begleitung abgeschlossen. In diesem Vertrag ist festgelegt, welche Assistenz- und Unterstützungsleistungen der LWL-Wohnverbund Kreis Steinfurt erbringt.

Besondere Wohnform

Besteht zusätzlich zum Unterstützungsbedarf auch ein Bedarf an Wohnraum in einer besonderen Wohnform, wird ein Wohn- und Betreuungsvertrag abgeschlossen. Dieser basiert auf den Regelungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG).

Der Wohn- und Betreuungsvertrag umfasst sowohl die Fachleistungen der Eingliederungshilfe als auch die Wohn- und Versorgungsleistungen, wie zum Beispiel Wohnraum, Verpflegung und hauswirtschaftliche Angebote. Die genauen Inhalte sind im Vertrag transparent und nachvollziehbar beschrieben.

Datenschutz und Verschwiegenheit

Unabhängig von der Vertragsform gilt: Alle persönlichen Angaben werden vertraulich behandelt. Der Schutz Ihrer Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unsere Mitarbeitenden sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.